Am 02. Mai fand der nächste Prozess im Kontext der Engelsverfahren statt; ein weiterer Prozess, der durch die Kriminalisierung von linken und revolutionären Menschen und die Kriminalisierung eines revolutionären Gedenkens an Friedrich Engels hervorgerufen wurde. Die Polizei griff im Jahr 2021 die Friedrich-Engels-Gedenkdemonstration willkürlich an und verletzte dabei zahlreiche Teilnehmende. Der Angriff der Polizei ist besonders bedeutsam, da es zum Zeitpunkt der Demonstration in NRW eine Reform des Versammlungsgesetzes geben sollte, die der Polizei mehr Befugnisse versprach und das Versammlungsrecht weiter einschränken sollte. Dieser Kontext macht es für uns umso wichtiger, solidarisch diese Prozesse zu begleiten und sie kämpferisch zu führen, um das Versammlungsrecht zu verteidigen, für welches schon vor uns tausende Menschen gekämpft haben.
Der Staatsanwaltschaft und dem Gericht war nach Begutachtung aller Beweise klar, dass die Vorwürfe komplett haltlos sind. Dennoch gab die Staatsanwaltschaft klar zu verstehen, dass eine Einstellung des Verfahrens nicht möglich sei. Die Staatsanwaltschaft gab offen zu, Anweisungen durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal bekommen zu haben, keine Einstellung des Verfahrens zuzulassen. Es müssen noch weitere Polizeizeugen vor Gericht angehört werden. So ließ die Staatsanwaltschaft das Verfahren verschieben um weitere Lügen von Polizisten zu einem späteren Termin anzuhören.
Dies bestätigt uns nur weiter darin, dass dieser Angriff auf die Engels-Gedenkdemo ein gezielter politischer Angriff auf das Versammlungsrecht und auf linke und revolutionäre Menschen war. Genauso bedeutet dies, dass wir weiter solidarisch hinter allen von Repressionen betroffenen Menschen stehen und weiter unser Recht auf Versammlung verteidigen werden!